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Nach „Drecksarbeit“-Aussage: Didi Hallervorden erstattet Strafanzeige gegen Friedrich Merz

Nach „Drecksarbeit“-Aussage: Didi Hallervorden erstattet Strafanzeige gegen Friedrich Merz

Der Kabarettist Dieter „Didi“ Hallervorden und der ehemalige Bundestagsabgeordnete Diether Dehm erstatten Strafanzeige gegen Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU). Ein entsprechendes Schreiben liegt der Berliner Zeitung vor. Die Anzeige sei beim Generalbundesanwalt und bei der Staatsanwaltschaft Berlin eingereicht worden, heißt es aus dem Kreis der rund 20 Unterzeichner. Unter ihnen sind Künstler, Musiker und Kabarettisten. Dazu gehören auch der Publizist Patrik Baab, der BSW-Politiker Andrej Hunko und Michael von der Schulenburg, der für das BSW im Europaparlament sitzt.

Hintergrund sind Aussagen des Kanzlers am Rande des G7-Gipfels in Kanada. Mit Blick auf den Krieg in Nahost hatte Merz im Gespräch mit einer ZDF-Journalistin gesagt: „Das ist die Drecksarbeit, die Israel macht, für uns alle.“ Merz hatte dabei die Wortwahl seiner Gesprächspartnerin aufgegriffen. Seine Aussage wurde von Kritikern als entmenschlichend bezeichnet.

Die Unterzeichner der Anzeige fordern rechtliche Konsequenzen für den Kanzler. „Auch wenn der Ort seiner Aussage im Ausland liegt, was strafrechtlich keine unmittelbare Wirkung hätte, ist sie vor allem auf die Wirkung in Deutschland ausgelegt“, meinen sie. So begründe das Strafgesetzbuch in Paragraf 80a das „Aufstacheln zu einem Angriffskrieg“ mit „gesteigerten, auf die Gefühle des Adressaten gemünzten propagandistischen Anreizen“, heißt es. „Das dürfte – sowohl in Bezug auf die deutsche Öffentlichkeit als auch die leidende Bevölkerung im Iran, im Libanon und in Gaza – insbesondere bei einem Bundeskanzler in hervorgehobener Wirkung – gesehen werden.“ Durch den Zusatz „für uns alle“ bei der sogenannten Drecksarbeit sei „der Verstoß auch in enger juristischer Auslegung gegeben“.

Der Paragraf 80a des Strafgesetzbuchs bezieht sich seit einer Reform im Jahr 2017 allerdings auf ein „Aufstacheln zum Verbrechen der Aggression“. Er verweist auf das Völkerstrafgesetzbuch, in dem auch auf Angriffskriege abgehoben wird – etwa auf deren Planung oder Herbeiführung.

Darüber hinaus habe Merz gegen „den Gedanken der Völkerverständigung“ und das „Friedensgebot“ verstoßen, die beide im Grundgesetz verankert seien, betonen die Unterzeichner. Gemäß Amtseid sei er daran gebunden. Strafbar dürfte das allerdings nicht sein.

Unterzeichner werfen Merz Nazi-Vokabular vor

„Der Bundeskanzler beruft sich nun aktuell auf den israelischen Regierungschef Netanjahu, der behauptet, eine iranische Atombombe an der Entstehung aktuell behindert zu haben“, erklären die Unterzeichner. Dies werde jedoch von amerikanischen Geheimdiensten bestritten. „Hierzu ist anzufügen, dass Netanjahu seit 2002, also seit 23 Jahren, öffentlich von einer kurz vor der Fertigstellung stehenden iranischen Atombombe schwadroniert.“

Die „Belobigung des israelischen Angriffskriegs“ als „Drecksarbeit für uns alle“ stehe außerdem in einem Widerspruch zur UN-Charta. Unter Artikel 2.3 stehe dort: „Alle Mitglieder legen ihre internationalen Streitigkeiten durch friedliche Mittel ... bei.“ Dazu verweisen die Unterzeichner um Hallervorden und Dehm auf Artikel 2.4 der UN-Charta: „Alle Mitglieder unterlassen in ihren internationalen Beziehungen jede gegen die territoriale Unversehrtheit oder die politische Unabhängigkeit eines Staates gerichtete oder sonst mit den Zielen der Vereinten Nationen unvereinbare Androhung oder Anwendung von Gewalt.“

In der Strafanzeige wird Merz sogar Nazi-Vokabular vorgeworfen. „Anfang 1942 hatte SS-Obersturmführer August Häfner die Massenerschießung von 34.000 jüdischen Menschen innerhalb von 48 Stunden in Babi Jar mit eben derselben zynischen Wortwahl als ‚Drecksarbeit‘ gerechtfertigt.“

Berliner-zeitung

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